Technische Unterlagen gemäß MVO (EU) 2023/1230
Vollständige technische Unterlagen für Kunden und Marktüberwachungsbehörden
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verpflichtet Hersteller, eine vollständige technische Dokumentation für jede Maschine zu erstellen. Sie dient als Nachweis, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Die technischen Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Typische Bestandteile
-
Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 (intern)
-
Schaltpläne und technische Zeichnungen (intern und extern)
-
Stücklisten und technische Berechnungen (intern und extern)
-
Nachweise der Sicherheitsfunktionen (z. B. PL-Berechnung mit SISTEMA) (intern und extern)
-
Prüf- und Validierungsberichte (intern)
-
Betriebsanleitung (extern)
-
EU-Konformitätserklärung (extern)
Digitale Betriebsanleitung
Die Maschinenverordnung erlaubt erstmals die Bereitstellung der Betriebsanleitung in digitaler Form. Voraussetzung ist, dass der Zugriff dauerhaft gewährleistet ist, die Anleitung heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden kann und sie während der erwarteten Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, online verfügbar bleibt. Auf Wunsch des Käufers muss der Hersteller innerhalb eines Monats kostenlos eine Papierfassung bereitstellen.
Checkliste – Welche Unterlagen muss der Hersteller erstellen?
Gemäß MVO - ANHANG IV - Teil A - Vollständige Maschine mit CE-Kennzeichnung
Gemäß MVO - ANHANG IV - Teil B - Unvollständige Maschine ohne CE-Kennzeichnung
Fragen zu den technischen Unterlagen?