Prüfung nach wesentlicher Veränderung
Umbau, Retrofit oder Modernisierung einer bestehenden Maschine?
Nicht jede Änderung führt zu einer neuen CE-Kennzeichnung. Wir bewerten, ob durch die Änderung eine wesentliche Veränderung im Sinne von Art. 18 der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vorliegt.
Dabei prüfen wir insbesondere, ob durch die Änderung neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken erhöht werden und ob die vorhandenen Schutzmaßnahmen weiterhin ausreichend sind.
Unsere Bewertung umfasst
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Analyse der geplanten Änderung
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Bewertung neuer oder erhöhter Risiken
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Prüfung der bestehenden Schutzmaßnahmen
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Bewertung sicherheitsrelevanter Änderungen an Steuerung und Software
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Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt
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Dokumentation und nachvollziehbare Begründung der Bewertung
Liegt eine wesentliche Veränderung vor, kann die veränderte Maschine hinsichtlich der betroffenen Anforderungen als neue Maschine behandelt werden. Für die verantwortliche Person entstehen dann grundsätzlich Herstellerpflichten einschließlich des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens nach Art. 25 MVO.