Prüfung nach wesentlicher Veränderung
Umbau, Retrofit oder Modernisierung einer bestehenden Maschine?
Nicht jede Änderung führt zu einer neuen CE-Kennzeichnung. Wir bewerten, ob durch die Änderung eine wesentliche Veränderung im Sinne von Art. 18 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vorliegt.
Dabei prüfen wir insbesondere, ob durch die Änderung neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken erhöht werden und ob die vorhandenen Schutzmaßnahmen weiterhin ausreichend sind.
Unsere Bewertung umfasst
-
Analyse der geplanten Änderung
-
Bewertung neuer oder erhöhter Risiken
-
Prüfung der bestehenden Schutzmaßnahmen
-
Bewertung sicherheitsrelevanter Änderungen an Steuerung und Software
-
Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt
-
Dokumentation und nachvollziehbare Begründung der Bewertung