Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853

Die neue Produkthaftungsrichtlinie ersetzt die Richtlinie 85/374/EWG und damit in Deutschland das bisherige Produkthaftungsgesetz. Sie gilt für Produkte, die ab dem 09. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Sie ist keine CE-Richtlinie: Die Maschinenverordnung regelt, wie eine Maschine sicher gebaut wird, die Produkthaftung regelt, wer für Schäden zahlt.

Stand: 07.10.2026

📅 Demnächst
Herbst 2026
Erwartet: Beschluss des neuen Produkthaftungsgesetzes in Bundestag und Bundesrat.
09.12.2026
Umsetzungsfrist. Das neue Recht gilt für ab dann in Verkehr gebrachte Produkte.
20.01.2027
Maschinenverordnung gilt. Ein Verstoß dagegen kann künftig einen Produktfehler vermuten lassen.

Was ändert sich?

ThemaBisher (ProdHaftG 1989)Neu (ab 09.12.2026)
Softwarenicht ausdrücklich geregeltSoftware ist ein Produkt, auch Updates, Cloud und KI
HaftendeHersteller, Importeur, Händlerzusätzlich Bevollmächtigte, Fulfillment-Dienstleister, Plattformen und wer ein Produkt wesentlich verändert
Höchstgrenze85 Mio. € bei Personenschädenkeine Höchstgrenze
Selbstbeteiligung500 € bei Sachschädenentfällt
BeweislastGeschädigter muss Fehler beweisenOffenlegung von Beweismitteln, Vermutung eines Fehlers z. B. bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
SchädenPersonen- und private Sachschädenzusätzlich psychische Gesundheit und Verlust privater Daten
Nach dem Verkaufmaßgeblich ist der Zeitpunkt des InverkehrbringensHaftung auch für fehlende Sicherheitsupdates, solange der Hersteller die Kontrolle hat
🏭 Was bedeutet das für Maschinenhersteller?
  • Dokumentation ist Ihr Schutz: Gerichte können die Offenlegung von Unterlagen anordnen. Eine saubere Risikobeurteilung und technische Dokumentation entlasten Sie.
  • MVO einhalten: Ein Verstoß gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen lässt einen Fehler vermuten.
  • Software und Updates: Steuerungssoftware ist ein Produkt. Fehlende Sicherheitsupdates können einen Fehler begründen.
  • Verträge und Versicherung prüfen: Ohne Höchstgrenze steigt das Risiko. Lieferantenverträge und Haftpflichtversicherung anpassen.
🔧 Was bedeutet das für Betreiber?
  • Umbau kann Sie zum Hersteller machen: Wer eine Maschine ohne Einverständnis des Herstellers wesentlich verändert und wieder in Betrieb nimmt, haftet wie ein Hersteller.
  • Vor dem Umbau bewerten: Ob eine Veränderung wesentlich ist, richtet sich nach der Maschinenverordnung.
  • Updates einspielen: Vom Hersteller bereitgestellte Sicherheitsupdates zeitnah installieren und dokumentieren.
  • Änderungen dokumentieren: Jeder Umbau, jedes Softwareupdate und jede Bewertung gehört in die Anlagendokumentation.

Chronik

08/2026
Deutschland

Neues Produkthaftungsgesetz im Bundestag

Der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Drucksache 21/4297) wurde am 04.03.2026 in erster Lesung beraten, die Anhörung im Ausschuss fand am 13.04.2026 statt. Die abschließenden Lesungen stehen noch aus. Das Gesetz soll am 09.12.2026 in Kraft treten.

Für Sie: Rechnen Sie mit dem 09.12.2026 und prüfen Sie jetzt Dokumentation, Verträge und Versicherung.

17.12.2025
Deutschland

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Das Kabinett hat den Entwurf eines neuen Produkthaftungsgesetzes beschlossen. Er setzt die EU-Richtlinie weitgehend 1:1 um. Neu ist u. a.: Wer ein Produkt ohne Einverständnis des Herstellers wesentlich verändert und erneut bereitstellt oder in Betrieb nimmt, gilt als Hersteller.

Für Sie: Das betrifft auch Betreiber und Umrüster, die Maschinen umbauen.

11.09.2025
Deutschland

Referentenentwurf des Justizministeriums

Das Bundesjustizministerium legt den ersten Entwurf für ein neues Produkthaftungsgesetz vor. Es ist die erste umfassende Reform seit 1989.

Für Sie: Der Startpunkt der Umsetzung in Deutschland.

08.12.2024
Inkrafttreten

Neue Produkthaftungsrichtlinie tritt in Kraft

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 ist in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis 09.12.2026 in nationales Recht umsetzen. Sie gilt für Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Für Sie: Für ältere Produkte gilt das bisherige Recht weiter.

23.10.2024
Annahme

Richtlinie (EU) 2024/2853 unterzeichnet

Parlament und Rat unterzeichnen die neue Produkthaftungsrichtlinie. Sie ersetzt die Richtlinie 85/374/EWG und passt die Haftung an Software, digitale Produkte, KI und Kreislaufwirtschaft an.

Für Sie: Ab hier steht der Inhalt fest.

28.09.2022
Vorschlag

EU-Kommission schlägt neue Produkthaftung vor

Die Kommission legt den Entwurf vor, um die fast 40 Jahre alten Regeln an digitale Produkte anzupassen. Software soll ausdrücklich als Produkt gelten, Geschädigte sollen leichter Beweise erhalten.

Für Sie: Der Startpunkt der Reform.

01.01.1990
Bisheriges Recht

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) tritt in Kraft

Deutschland setzt die EU-Richtlinie mit dem Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989 um. Der Hersteller haftet verschuldensunabhängig für Schäden durch fehlerhafte Produkte, mit einer Höchstgrenze von 85 Mio. € bei Personenschäden und 500 € Selbstbeteiligung bei Sachschäden.

Für Sie: Gilt weiter für Produkte, die bis 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden.

25.07.1985
Bisheriges Recht

Erste EU-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG

Die EU führt eine einheitliche verschuldensunabhängige Herstellerhaftung ein. Geschädigte müssen Fehler, Schaden und Zusammenhang beweisen. Software war darin nicht ausdrücklich geregelt.

Für Sie: Grundlage der Produkthaftung für fast 40 Jahre.

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Beratung anfragen

Keine Rechtsberatung. Quellen: Richtlinie (EU) 2024/2853, Richtlinie 85/374/EWG, ProdHaftG, BT-Drucksache 21/4297