08/2026
Deutschland
Neues Produkthaftungsgesetz im Bundestag
Der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Drucksache 21/4297) wurde am 04.03.2026 in erster Lesung beraten, die Anhörung im Ausschuss fand am 13.04.2026 statt. Die abschließenden Lesungen stehen noch aus. Das Gesetz soll am 09.12.2026 in Kraft treten.
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17.12.2025
Deutschland
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Das Kabinett hat den Entwurf eines neuen Produkthaftungsgesetzes beschlossen. Er setzt die EU-Richtlinie weitgehend 1:1 um. Neu ist u. a.: Wer ein Produkt ohne Einverständnis des Herstellers wesentlich verändert und erneut bereitstellt oder in Betrieb nimmt, gilt als Hersteller.
Für Sie: Das betrifft auch Betreiber und Umrüster, die Maschinen umbauen.
11.09.2025
Deutschland
Referentenentwurf des Justizministeriums
Das Bundesjustizministerium legt den ersten Entwurf für ein neues Produkthaftungsgesetz vor. Es ist die erste umfassende Reform seit 1989.
Für Sie: Der Startpunkt der Umsetzung in Deutschland.
08.12.2024
Inkrafttreten
Neue Produkthaftungsrichtlinie tritt in Kraft
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 ist in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis 09.12.2026 in nationales Recht umsetzen. Sie gilt für Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Für Sie: Für ältere Produkte gilt das bisherige Recht weiter.
23.10.2024
Annahme
Richtlinie (EU) 2024/2853 unterzeichnet
Parlament und Rat unterzeichnen die neue Produkthaftungsrichtlinie. Sie ersetzt die Richtlinie 85/374/EWG und passt die Haftung an Software, digitale Produkte, KI und Kreislaufwirtschaft an.
Für Sie: Ab hier steht der Inhalt fest.
28.09.2022
Vorschlag
EU-Kommission schlägt neue Produkthaftung vor
Die Kommission legt den Entwurf vor, um die fast 40 Jahre alten Regeln an digitale Produkte anzupassen. Software soll ausdrücklich als Produkt gelten, Geschädigte sollen leichter Beweise erhalten.
Für Sie: Der Startpunkt der Reform.
01.01.1990
Bisheriges Recht
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) tritt in Kraft
Deutschland setzt die EU-Richtlinie mit dem Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989 um. Der Hersteller haftet verschuldensunabhängig für Schäden durch fehlerhafte Produkte, mit einer Höchstgrenze von 85 Mio. € bei Personenschäden und 500 € Selbstbeteiligung bei Sachschäden.
Für Sie: Gilt weiter für Produkte, die bis 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden.
25.07.1985
Bisheriges Recht
Erste EU-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG
Die EU führt eine einheitliche verschuldensunabhängige Herstellerhaftung ein. Geschädigte müssen Fehler, Schaden und Zusammenhang beweisen. Software war darin nicht ausdrücklich geregelt.
Für Sie: Grundlage der Produkthaftung für fast 40 Jahre.