Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Hier finden Sie die wichtigsten Entwicklungen, kurz zusammengefasst und mit dem neuesten Eintrag oben.

Stand: 07.10.2026

📅 Demnächst
20.10.2026
Sanktionsvorschriften (Art. 50) gelten. Die Mitgliedstaaten legen fest, wie Verstöße geahndet werden.
Ende 2026
Erwartet: erste Liste harmonisierter Normen zur MVO und der Leitfaden der EU-Kommission.
20.01.2027
Die MVO gilt vollständig. Die Maschinenrichtlinie wird aufgehoben.
09/2026
Normen

Erste Normenliste zur MVO bis Jahresende erwartet

Die EU-Kommission hat am 07.09.2026 die Normenliste zur Maschinenrichtlinie ein letztes Mal aktualisiert (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2015). Eine eigene Liste harmonisierter Normen zur Maschinenverordnung soll bis Ende 2026 folgen. Der Großteil der bisherigen Normen soll übernommen werden.

Für Sie: Die bekannten Normen bleiben weitgehend gültig. Prüfen Sie nach Veröffentlichung, ob Ihre Normen auf der neuen Liste stehen.

24.07.2026
KI

Digital-Omnibus: KI in Maschinen wird über die MVO geregelt

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde die KI-Verordnung geändert. Maschinen werden dort von Anhang I Abschnitt A nach Abschnitt B verschoben. Die KI-Verordnung gilt damit nicht mehr direkt für Maschinen. KI-Anforderungen sollen stattdessen bis 02.08.2028 über delegierte Rechtsakte in die MVO aufgenommen werden.

Für Sie: Für Maschinen mit KI bleibt die Maschinenverordnung die maßgebliche Grundlage.

07/2026
Leitfaden

Leitfaden der EU-Kommission für Ende 2026 angekündigt

Der offizielle Leitfaden zur Anwendung der MVO ist noch in Arbeit. Arbeitsgruppen behandeln u. a. KI-basierte Sicherheitsfunktionen, autonome mobile Maschinen und Cybersecurity. Die Veröffentlichung ist für das vierte Quartal 2026 geplant.

Für Sie: Bis dahin fehlen offizielle Auslegungen zu vielen neuen Anforderungen. Planen Sie Spielraum ein.

03/2026
Cybersecurity

Industrie fordert Verschiebung der Cybersecurity-Anforderungen

Mehrere europäische Industrieverbände fordern, die Anforderungen an Schutz gegen Korrumpierung und an die Sicherheit von Steuerungen (Anhang III, 1.1.9 und 1.2.1) erst ab 11.12.2027 anzuwenden, zeitgleich mit dem Cyber Resilience Act. Das Thema wurde am 27.04.2026 in der Expertengruppe Maschinen beraten. Eine Entscheidung ist bisher nicht veröffentlicht.

Für Sie: Rechnen Sie weiterhin mit dem 20.01.2027 und planen Sie Cybersecurity jetzt ein.

01.04.2025
Berichtigung

Deutsche Fassung sprachlich korrigiert

Eine Berichtigung präzisiert Begriffe in der deutschen Fassung, z. B. „Pflanzenschutzmittel“ statt „Pestizide“. Inhaltlich ändert sich nichts Wesentliches.

Für Sie: Nutzen Sie die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex.

20.01.2025
Normen

Normungsauftrag an CEN und CENELEC

Die EU-Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen beauftragt, harmonisierte Normen für die MVO zu erarbeiten bzw. bestehende Normen anzupassen.

Für Sie: Normen wie EN ISO 12100 oder EN ISO 13849-1 werden an die MVO angepasst.

08.11.2024
Änderung

Notfallverfahren für Binnenmarkt-Krisen ergänzt

Die Verordnung (EU) 2024/2748 fügt die Artikel 25a bis 25e ein. Im Krisenfall können Konformitätsbewertungen priorisiert und Ausnahmen zugelassen werden.

Für Sie: Im normalen Betrieb keine Auswirkungen.

20.01.2024
Benannte Stellen

Notifizierung von Prüfstellen beginnt

Kapitel V der MVO gilt. Prüfstellen können sich ab jetzt als notifizierte Stellen für die Maschinenverordnung benennen lassen.

Für Sie: Wichtig für Maschinen nach Anhang I, die eine Prüfung durch eine notifizierte Stelle brauchen.

19.07.2023
Inkrafttreten

Maschinenverordnung tritt in Kraft

Die MVO ist in Kraft. Für Maschinen gilt aber bis 19.01.2027 weiter die Maschinenrichtlinie. Die Übergangszeit dient zur Vorbereitung.

Für Sie: Neue Maschinen jetzt schon nach MVO planen, wenn sie nach dem 20.01.2027 in Verkehr kommen.

04.07.2023
Berichtigung

Fristen korrigiert

Kurz nach der Veröffentlichung wurden falsch berechnete Fristen berichtigt. So wurde der Termin für die Aufhebung der Maschinenrichtlinie vom 14.01.2027 auf den 20.01.2027 korrigiert.

Für Sie: Maßgeblich ist der 20.01.2027.

29.06.2023
Veröffentlichung

Maschinenverordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde im Amtsblatt der EU (L 165) veröffentlicht. Als Verordnung gilt sie direkt, ohne Umsetzung in nationales Recht. Neu sind u. a. Anforderungen an Cybersecurity, KI-basierte Sicherheitsfunktionen, digitale Betriebsanleitungen und die Definition der wesentlichen Veränderung.

Für Sie: Die MVO betrifft Hersteller, Importeure, Händler und auch Betreiber, die Maschinen wesentlich verändern.

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Ich prüfe, was sich für Ihre Maschinen ändert und was bis zum 20.01.2027 zu tun ist.
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