09/2026
Normen
Erste Normenliste zur MVO bis Jahresende erwartet
Die EU-Kommission hat am 07.09.2026 die Normenliste zur Maschinenrichtlinie ein letztes Mal aktualisiert (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2015). Eine eigene Liste harmonisierter Normen zur Maschinenverordnung soll bis Ende 2026 folgen. Der Großteil der bisherigen Normen soll übernommen werden.
Für Sie: Die bekannten Normen bleiben weitgehend gültig. Prüfen Sie nach Veröffentlichung, ob Ihre Normen auf der neuen Liste stehen.
24.07.2026
KI
Digital-Omnibus: KI in Maschinen wird über die MVO geregelt
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde die KI-Verordnung geändert. Maschinen werden dort von Anhang I Abschnitt A nach Abschnitt B verschoben. Die KI-Verordnung gilt damit nicht mehr direkt für Maschinen. KI-Anforderungen sollen stattdessen bis 02.08.2028 über delegierte Rechtsakte in die MVO aufgenommen werden.
Für Sie: Für Maschinen mit KI bleibt die Maschinenverordnung die maßgebliche Grundlage.
07/2026
Leitfaden
Leitfaden der EU-Kommission für Ende 2026 angekündigt
Der offizielle Leitfaden zur Anwendung der MVO ist noch in Arbeit. Arbeitsgruppen behandeln u. a. KI-basierte Sicherheitsfunktionen, autonome mobile Maschinen und Cybersecurity. Die Veröffentlichung ist für das vierte Quartal 2026 geplant.
Für Sie: Bis dahin fehlen offizielle Auslegungen zu vielen neuen Anforderungen. Planen Sie Spielraum ein.
03/2026
Cybersecurity
Industrie fordert Verschiebung der Cybersecurity-Anforderungen
Mehrere europäische Industrieverbände fordern, die Anforderungen an Schutz gegen Korrumpierung und an die Sicherheit von Steuerungen (Anhang III, 1.1.9 und 1.2.1) erst ab 11.12.2027 anzuwenden, zeitgleich mit dem Cyber Resilience Act. Das Thema wurde am 27.04.2026 in der Expertengruppe Maschinen beraten. Eine Entscheidung ist bisher nicht veröffentlicht.
Für Sie: Rechnen Sie weiterhin mit dem 20.01.2027 und planen Sie Cybersecurity jetzt ein.
01.04.2025
Berichtigung
Deutsche Fassung sprachlich korrigiert
Eine Berichtigung präzisiert Begriffe in der deutschen Fassung, z. B. „Pflanzenschutzmittel“ statt „Pestizide“. Inhaltlich ändert sich nichts Wesentliches.
Für Sie: Nutzen Sie die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex.
20.01.2025
Normen
Normungsauftrag an CEN und CENELEC
Die EU-Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen beauftragt, harmonisierte Normen für die MVO zu erarbeiten bzw. bestehende Normen anzupassen.
Für Sie: Normen wie EN ISO 12100 oder EN ISO 13849-1 werden an die MVO angepasst.
08.11.2024
Änderung
Notfallverfahren für Binnenmarkt-Krisen ergänzt
Die Verordnung (EU) 2024/2748 fügt die Artikel 25a bis 25e ein. Im Krisenfall können Konformitätsbewertungen priorisiert und Ausnahmen zugelassen werden.
Für Sie: Im normalen Betrieb keine Auswirkungen.
20.01.2024
Benannte Stellen
Notifizierung von Prüfstellen beginnt
Kapitel V der MVO gilt. Prüfstellen können sich ab jetzt als notifizierte Stellen für die Maschinenverordnung benennen lassen.
Für Sie: Wichtig für Maschinen nach Anhang I, die eine Prüfung durch eine notifizierte Stelle brauchen.
19.07.2023
Inkrafttreten
Maschinenverordnung tritt in Kraft
Die MVO ist in Kraft. Für Maschinen gilt aber bis 19.01.2027 weiter die Maschinenrichtlinie. Die Übergangszeit dient zur Vorbereitung.
Für Sie: Neue Maschinen jetzt schon nach MVO planen, wenn sie nach dem 20.01.2027 in Verkehr kommen.
04.07.2023
Berichtigung
Fristen korrigiert
Kurz nach der Veröffentlichung wurden falsch berechnete Fristen berichtigt. So wurde der Termin für die Aufhebung der Maschinenrichtlinie vom 14.01.2027 auf den 20.01.2027 korrigiert.
Für Sie: Maßgeblich ist der 20.01.2027.
29.06.2023
Veröffentlichung
Maschinenverordnung im Amtsblatt veröffentlicht
Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde im Amtsblatt der EU (L 165) veröffentlicht. Als Verordnung gilt sie direkt, ohne Umsetzung in nationales Recht. Neu sind u. a. Anforderungen an Cybersecurity, KI-basierte Sicherheitsfunktionen, digitale Betriebsanleitungen und die Definition der wesentlichen Veränderung.
Für Sie: Die MVO betrifft Hersteller, Importeure, Händler und auch Betreiber, die Maschinen wesentlich verändern.