Konformitätserklärung / Einbauerklärung

Erstellung rechtskonformer EU-Konformitätserklärungen nach den geltenden Richtlinien und Verordnungen.  Erstellung von Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen gemäß Maschinenverordnung.

Rechtssichere Dokumentation der Maschinenkonformität

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass eine Maschine bzw. ein dazugehöriges Produkt die geltenden Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllt.

Für unvollständige Maschinen wird dagegen eine EU-Einbauerklärung erstellt. Sie dokumentiert unter anderem, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angewendet und erfüllt wurden und dass die erforderlichen technischen Unterlagen erstellt wurden.

Wir unterstützen Hersteller bei der Erstellung und Prüfung der erforderlichen Erklärungen sowie bei der Zuordnung und Dokumentation des anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahrens

Konformitätsbewertungsverfahren nach der MVO

Das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach der Einstufung der Maschine gemäß Artikel 25 und Anhang I der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Je nach Maschinenkategorie kommen unterschiedliche Verfahren infrage:

Einstufung Mögliche Verfahren
Anhang I Teil A EU-Baumusterprüfung (Modul B + C), umfassende Qualitätssicherung (Modul H) oder Einzelprüfung (Modul G)
Anhang I Teil B Interne Fertigungskontrolle (Modul A), EU-Baumusterprüfung (Modul B + C), umfassende Qualitätssicherung (Modul H) oder Einzelprüfung (Modul G)
Nicht in Anhang I Interne Fertigungskontrolle (Modul A)

Bei bestimmten Maschinen aus Anhang I Teil B kann das Verfahren der internen Fertigungskontrolle angewendet werden, wenn die Maschine vollständig nach den einschlägigen harmonisierten Normen bzw. gemeinsamen Spezifikationen konstruiert und gebaut wurde. Andernfalls sind die dafür vorgesehenen Verfahren mit Einbindung einer notifizierten Stelle anzuwenden.

Unsere Unterstützung

  • Erstellung und Prüfung der EU-Konformitätserklärung

  • Erstellung und Prüfung der EU-Einbauerklärung

  • Prüfung der zutreffenden Maschinenkategorie

  • Auswahl und Dokumentation des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens

  • Prüfung der angewendeten harmonisierten Normen

  • Abgleich mit der Risikobeurteilung und den technischen Unterlagen

  • Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die CE-Kennzeichnung

Die EU-Konformitätserklärung muss unter anderem die Maschine eindeutig identifizieren, den Hersteller benennen und die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften sowie die angewandten Normen bzw. technischen Spezifikationen angeben.

Ziel: Eine nachvollziehbare und vollständige Konformitätsdokumentation als Bestandteil des CE-Prozesses.

Fragen zur Konformitätserklärung/Einbauerklärung oder weiteren technischen Unterlagen? Ihnen hilft die kostenlose Erstberatung