Konformitätserklärung / Einbauerklärung
Erstellung rechtskonformer EU-Konformitätserklärungen nach den geltenden Richtlinien und Verordnungen. Erstellung von Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen gemäß Maschinenverordnung.
Rechtssichere Dokumentation der Maschinenkonformität
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass eine Maschine bzw. ein dazugehöriges Produkt die geltenden Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllt.
Für unvollständige Maschinen wird dagegen eine EU-Einbauerklärung erstellt. Sie dokumentiert unter anderem, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angewendet und erfüllt wurden und dass die erforderlichen technischen Unterlagen erstellt wurden.
Wir unterstützen Hersteller bei der Erstellung und Prüfung der erforderlichen Erklärungen sowie bei der Zuordnung und Dokumentation des anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahrens
Konformitätsbewertungsverfahren nach der MVO
Das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach der Einstufung der Maschine gemäß Artikel 25 und Anhang I der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Je nach Maschinenkategorie kommen unterschiedliche Verfahren infrage:
| Einstufung | Mögliche Verfahren |
|---|---|
| Anhang I Teil A | EU-Baumusterprüfung (Modul B + C), umfassende Qualitätssicherung (Modul H) oder Einzelprüfung (Modul G) |
| Anhang I Teil B | Interne Fertigungskontrolle (Modul A), EU-Baumusterprüfung (Modul B + C), umfassende Qualitätssicherung (Modul H) oder Einzelprüfung (Modul G) |
| Nicht in Anhang I | Interne Fertigungskontrolle (Modul A) |
Bei bestimmten Maschinen aus Anhang I Teil B kann das Verfahren der internen Fertigungskontrolle angewendet werden, wenn die Maschine vollständig nach den einschlägigen harmonisierten Normen bzw. gemeinsamen Spezifikationen konstruiert und gebaut wurde. Andernfalls sind die dafür vorgesehenen Verfahren mit Einbindung einer notifizierten Stelle anzuwenden.
Unsere Unterstützung
-
Erstellung und Prüfung der EU-Konformitätserklärung
-
Erstellung und Prüfung der EU-Einbauerklärung
-
Prüfung der zutreffenden Maschinenkategorie
-
Auswahl und Dokumentation des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens
-
Prüfung der angewendeten harmonisierten Normen
-
Abgleich mit der Risikobeurteilung und den technischen Unterlagen
-
Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die CE-Kennzeichnung