Generalüberholung und Retrofit
Sie wollen eine bestehende Maschine modernisieren, instand setzen oder umbauen? Ich bewerte Ihr Vorhaben und begleite die Umsetzung bis zur sicheren Wiederinbetriebnahme.
Kein Bestandsschutz
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss jede Maschine während ihrer gesamten Nutzungsdauer dem Stand der Technik entsprechen. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Werden Defizite festgestellt, müssen Schutzmaßnahmen nachgerüstet werden, auch an Maschinen mit CE-Kennzeichnung.
Retrofit oder Generalüberholung?
Retrofit
keine wesentliche Veränderung
- Austausch von Verschleiß- und Ersatzteilen
- Teilumbau ohne Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung
- Erhöhung des Sicherheitsniveaus, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung
Ergebnis: Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach BetrSichV. Keine neue CE-Kennzeichnung.
Generalüberholung
wesentliche Veränderung
- Umfassender Umbau mit neuen Gefährdungen oder höheren Risiken
- Neue Funktionen, mehr Leistung, geänderte Verwendung
- Neue Schutzeinrichtungen, die in die Sicherheitssteuerung eingebunden werden
Ergebnis: Wer umbaut, gilt als Hersteller (Art. 18 MVO). Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung.
Ist die Veränderung wesentlich?
Ab dem 20.01.2027 legt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16, den Begriff fest. Eine wesentliche Veränderung liegt nur vor, wenn alle drei Fragen mit Ja beantwortet werden:
1
Ist die Veränderung (physisch oder digital, z. B. Software) vom Hersteller nicht vorgesehen?
2
Entsteht eine neue Gefährdung oder erhöht sich ein Risiko?
3
Müssen Schutzeinrichtungen ergänzt werden, die eine Anpassung der Sicherheitssteuerung erfordern, oder sind Maßnahmen für Stabilität oder Festigkeit nötig?
Bis 19.01.2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Auslegungshilfe dient das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ des BMAS (2015).
So gehe ich vor
1
Bestandsaufnahme
Zustand, Unterlagen und Gefährdungsbeurteilung prüfen
2
Bewertung
Retrofit oder Generalüberholung? Ergebnis dokumentiert
3
Umsetzung
Sicherheitskonzept, Steuerung, PL-Nachweis
4
Abschluss
Prüfung, Dokumentation, bei Bedarf CE-Kennzeichnung
Umbau der Steuerung
- Sicherheitsfunktionen erfassen und den erforderlichen Performance Level (PLr) neu ermitteln
- Nachweis nach EN ISO 13849-1 (z. B. SISTEMA) oder IEC 62061. Kategorien nach der alten EN 954-1 reichen nicht mehr
- Validierung und Funktionstest nach EN ISO 13849-2
- Elektrische Ausrüstung nach EN 60204-1 prüfen
- Sicherheitsrelevante Software gilt als Sicherheitsbauteil: Softwarestand und Parameter dokumentieren
- Steuerung gegen unbefugten Zugriff und Manipulation schützen
Tipps für Betreiber
- Vor dem Umbau bewerten lassen, nicht danach
- Gefährdungsbeurteilung nach jeder Änderung aktualisieren
- Unterlagen sichern: Betriebsanleitung, Schaltpläne, CE-Erklärung, Software-Backup
- Abgekündigte Komponenten rechtzeitig ersetzen
- Bei Fremdfirmen schriftlich regeln, wer die Herstellerpflichten trägt
Checkliste
- Gefährdungsbeurteilung aktuell
- Unterlagen vollständig
- Umbau beschrieben
- Wesentliche Veränderung bewertet
- PLr festgelegt und nachgewiesen
- Validierung durchgeführt
- Prüfung durch befähigte Person
- Betriebsanleitung und Unterweisung angepasst
- Bei Generalüberholung: Konformitätserklärung und CE
Sie planen einen Umbau?
Ich bewerte Ihr Vorhaben und sage Ihnen, welche Schritte nötig sind.
Beratung anfragen
Rechtsgrundlagen: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Art. 3 Nr. 16, Art. 18, Art. 25 · BetrSichV §§ 3, 4, 5, 10, 14 · TRBS 1111, 1112, 1201, 1203